Neuanmeldung und Schulwechsel

Wir nehmen gern neue Schülerinnen und Schüler in der Oberstufe auf. Insbesondere unsere Profile „Kulturwelten“ und „Materie, Mensch, Technik“ bieten mit Spanisch oder Französisch bzw. mit Chemie auf erhöhtem Anforderungsniveau einige besondere Angebote, die in Hamburg sehr selten sind. Dabei gilt es Folgendes zu beachten:

  • Alle Bewerber benötigen ein Zeugnis, mit dem sie (voraussichtlich) in die Studienstufe versetzt werden können.
  • Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bildungswegen wenden sich an die entsprechende Abteilung des Schulinformationszentrums in Hamburg.
  • Die Bewerbung erfolgt formlos und schriftlich und mit der Anlage der letzten beiden (deutschen) Zeugnisse. Bitte geben Sie Ihre Email-Adressen und Telefonnummern an.
  • Bitte richten Sie die Bewerbung an:
    Gymnasium Altona
    Christian Steen
    Hohenzollernring 57-61
    22763 Hamburg
    Oder: Christian.Steen@bsb.hamburg.de
  • Antragsformular für den Schulwechsel - zuerst bei der abzugebenden Schule einreichen!

Die Entscheidung über eine Aufnahme erfolgt regulär frühestens Ende Februar für das folgende Schuljahr und richtet sich nach den freien Plätzen. Sie werden auf jeden Fall unmittelbar informiert, ob eine Aufnahme sofort möglich ist oder ob Sie sich noch für eine gewisse Zeit gedulden müssen.

Klausurenregelung

  1. Alle Kurse bekommen zu Beginn eines Halbjahres Klausurtermine zugeteilt.
  2. Die Klausurentermine beginnen ca. vier Wochen nach Beginn des Halbjahres und enden so, dass die korrigierten Arbeiten vor der Halbjahreskonferenz zurückgegeben werden können.
  3. Die Klausuren sind in der Regel zweistündig, in Deutsch dreistündig.
  4. Alle erforderlichen Verschiebungen werden mit dem Abteilungsleiter der Oberstufe abgesprochen.
  5. In S3 und S4 werden die Vorbereitungsklausuren für das Abitur mit höherer Stundenzahl angesetzt.
  6. Die "Grundsätze für die Gestaltung von Lernsituationen und zur Leistungsbewertung" sind zu beachten.

C. Steen, September 2016

Fehlzeitenregelung für die Oberstufe


Krankmeldung im Schulbüro:

Ist eine Schülerin / ein Schüler durch Krankheit oder aus einem anderen zwingenden, nicht vorhersehbaren Grund verhindert, am Unterricht oder einer Schulveranstaltung teilzunehmen, wird die Schule ugehend durch die Sorgeberechtigten oder , bei Volljährigen, den Schüler bzw. die Schülerin selbst benachrichtigt, d.h. am ersten Tag des Fehlens vor 8 Uhr (Tel.: 4289700).

Erkrankt eine Schülerin / ein Schüler im Laufe eines Schultages, meldet er/sie sich im Schulbüro ab. Andernfalls gelten die versäumten Stunden als unentschuldigt.


Versäumnisse bei Klausuren:

Die rechtzeitige Krankmeldung im Schulbüro ist besonders wichtig für Tage, an denen eine Klausur geschrieben wird oder ein Referat bzw. eine Präsentationsleistung zu halten ist. Liegt keine Krankmeldung vor, verfällt der Anspruch auf einen Nachschreibtermin bzw. eine Ersatzleistung. Es erfolgt eine Bewertung der – nicht erbrachten – Leistung mit 0 Punkten. Bei Fehlen an einem Tag mit Leistungsüberprüfung (Klausur, Referat, Test, Präsentationsleitung) wird grundsätzlich ein ärztliches Attest zusätzlich zur pünktlich erfolgten Krankmeldung verlangt.

Wenn absehbar ist, dass eine geplante Leistungsüberprüfung krankheitsbedingt nicht wahrgenommen werden kann, kann dies bei der Krankmeldung bereits angegeben werden und gilt somit als Entschuldigung. Ein ärztliches Attest muss in jedem Fall vorgelegt werden.  Andernfalls muss an allen Tagen, an denen eine Leistungsüberprüfung geplant ist, erneut eine Meldung in der oben beschriebenen Weise stattfinden.


Schriftliche Entschuldigung an TutorIn und Fachlehrkraft:

Die Schülerinnen und Schüler dokumentieren ihre Entschuldigungen, in dem sie ihre Fehlzeiten (versäumte Stunden/Tage) und die dazugehörigen schriftlichen Entschuldigungen in chronologischer Reihenfolge im Schulplaner festhalten.

Schülerinnen und Schüler, die gefehlt haben, legen am ersten Tag der Wiederanwesenheit ihre von den Sorgeberechtigten verfasste Entschuldigung der Tutorin / dem Tutor vor (wenn nicht erreichbar: einen Tag später). Sie/er prüft die Entschuldigung und zeichnet sie ab.

Das Abzeichnen einer Entschuldigung kann verweigert werden. Wenn z.B. begründete Zweifel daran bestehen, dass der Schulbesuch aus gesundheitlichen Gründen versäumt worden ist, kann die Tutorin / der Tutor die Vorlage eines ärztlichen Attests oder eine Untersuchung durch den Schularzt verlangen.

Die abgezeichnete Entschuldigung wird innerhalb von 14 Tagen von der Schülerin / dem Schüler den einzelnen Fachlehrkräften vorgelegt, damit sie die notierten Fehlzeiten als „entschuldigt“ registrieren.


Fehlen wegen Schulveranstaltungen:

Unterrichtsversäumnisse, die durch die verbindliche Teilnahme an schulischen Veranstaltungen (z.B. Teilnahme an Theaterproben, schulischen Sportwettkämpfen etc.) bedingt sind, erscheinen nicht auf dem Zeugnis als „Versäumnisse“. Sie müssen den Fachlehrkräften dennoch rechtzeitig vorab mitgeteilt werden.


Andere Gründe für Versäumnisse:

Für Versäumnisse, die auf andere Gründe zurückzuführen sind (z.B. Führerscheinprüfung, Familienfeier, nicht anders zu legender Arzttermin) muss rechtzeitig im Vorwege eine Beurlaubung beantragt werden.

Versäumnisse und Verspätungen im Zeugnis:

Versäumnisse werden in jedem Semesterzeugnis unter Hervorhebung unentschuldigter Fehlstunden ausgewiesen. Es ist dringend angeraten‚ das eigene „Fehlstundenkonto“ regelmäßig zu überprüfen und mit den Eintragungen der Fachlehrkräfte in den Kursheften abzugleichen.

Alle Verspätungen, die die Schülerinnen und Schüler selbst zu verantworten haben (Ausnahmen z.B. Ausfall/Verspätungen öffentlicher Verkehrsmittel, witterungsbedingte Behinderungen), werden von der Lehrkraft im Kursheft vermerkt. Mehr als drei selbstverschuldete Verspätungen werden im Zeugnis ausgewiesen.


Gymnasium Altona, August 2017


 

 

 

 

 

 


Download Free Premium Joomla Templates • FREE High-quality Joomla! Designs BIGtheme.net