Schul- und Hausordnung

Verabschiedet von der Schulkonferenz am 17.10.18
1. Wir am Gymnasium Altona

1.1 Unsere Arbeit am GA ist geprägt durch das vertrauensvolle Miteinander von Eltern, Schülerinnen und Schülern und Lehrerinnen und Lehrern. Wir streben eine freundliche, zugewandte Atmosphäre an und begegnen uns höflich und respektvoll. Wir verstehen uns als Gymnasium im Stadtteil.

Unsere Schule

1.2 Offenheit und Toleranz in den Ansichten und Einstellungen sowie eine Vielfalt der kulturellen Lebensformen haben in unserer Schule einen hohen Stellenwert. Deshalb ist für uns das Erlernen sozialer Kompetenzen neben den fachlichen Kompetenzen selbstverständlich.

1.3 Wir regeln unser Miteinander durch einen verbindlichen Ordnungsrahmen. Dazu gehören der Schulvertrag, die Schulordnung und feste Klassenregeln.

2. Unterricht und Pause

2.1 Wir alle übernehmen Verantwortung dafür, dass im Unterricht eine angenehme und störungsfreie Lernatmosphäre entsteht.

2.2 Wir versuchen im gemeinsamen Gespräch, den Unterricht effektiver zu gestalten.

2.3 In einer selbstverständlichen Pünktlichkeit sehen wir den Respekt vor den anderen. Schüler und Lehrer dürfen durch Unpünktlichkeit zum Stundenbeginn nicht beeinträchtigt oder gestört werden.

2.4 Bei Stundenbeginn gehen die Schülerinnen und Schüler in den Unterrichtsraum und warten ruhig auf die Lehrerin bzw. den Lehrer. Wenn der Lehrer fünf Minuten nach dem Läuten nicht erschienen ist, fragt ein zuständiger Schüler/Klassensprecher im Sekretariat nach.

2.5 Schüler, die sich auf dem Flur aufhalten, müssen leise sein.

2.6 Die Schülerinnen und Schüler verlassen während der großen Pausen im Allgemeinen die Klassenräume und nutzen die Pausenangebote draußen, im Keller oder in der Sporthalle. Ausnahmen können, z.B. bei schlechtem Wetter, von der Schulleitung erlaubt werden. Die Treppen, der Seiteneingang und der Flur vor dem Lehrerzimmer gehören nicht zum zugelassenen Pausenbereich. Im Schulgebäude darf nicht gerannt und getobt werden, um niemanden zu gefährden. Auch das Spielen auf dem Hof und im Park darf niemanden in Gefahr bringen. Im Oberstufenhaus dürfen Schülerinnen und Schüler, die sich ruhig beschäftigen, im Klassenraum bleiben. Sie sorgen dafür, dass während der Pausen gelüftet wird. Die Lehrer führen eine planmäßige Aufsicht.

2.7 Während der Mittagspause besteht die Möglichkeit, in der Mensa ein warmes Mittagessen zu sich zu nehmen. Die Schulleitung regelt, welche Gruppen wann zum Mittagessen gehen dürfen.

2.8 Auf dem gesamten Schulgelände darf nicht geraucht werden.

2.9 Im Hauptgebäude, den mobilen Klassenräumen, der Mensa und den dazu gehörenden Außengeländen sollen Mobiltelefone und andere elektronische Geräte von Schülerinnen und Schülern während der gesamten Schulzeit nicht sichtbar und ausgeschaltet mitgeführt werden. Dieses gilt für den Unterricht im Schulgebäude an der Bleickenallee 5 in gleicher Weise. Für den Unterricht oder die Durchführung von Projekten können Lehrkräfte den Einsatz von elektronischen Geräten erlauben. Schülerinnen und Schülern ab der Jahrgangstufe 7 ist es erlaubt, ihre mobilen Endgeräte in der Mittagspause in einem von der Lehrerkonferenz bestimmten Bereich für schulische Zwecke zu nutzen.

2.10 Das Schulgelände darf von den Schülerinnen und Schülern der Jahrgänge 5 bis 9 nur verlassen werden, wenn der Unterricht es erfordert. In der Mittagspause darf das Gelände von Schülerinnen und Schülern der Jahrgänge 8 und 9 nur verlassen werden, wenn eine Erlaubnis der Eltern vorliegt, das Essen zu Hause einzunehmen. Schülerinnen und Schüler, die den Unterricht aus wichtigen Gründen verlassen müssen, holen die Erlaubnis einer Lehrerin oder eines Lehrers ein und melden sich im Sekretariat ab.

2.11 Schülerinnen und Schüler, die nicht in die Schule kommen können, müssen am Morgen des ersten Tages rechtzeitig vor dem Unterrichtsbeginn im Sekretariat telefonisch abgemeldet werden. Das Fehlen muss dem Klassenlehrer bzw. Tutor zusätzlich schriftlich erklärt werden.

3. Gebäude und Umwelt

3.1 Wir halten die Schulgebäude, den Hof und den Park sauber und führen planmäßige Reinigungsmaßnahmen durch. In der Mensa sorgen wir dafür, dass die Tabletts und Teller ordentlich zurückgestellt und die Essensreste entsorgt werden.

3.2 In den Pausen können wir den öffentlichen Park vor unserem Hauptgebäude nutzen. Wir nehmen Rücksicht auf Anpflanzungen und Erholungssuchende. Die Gehwege an den Eingängen des Hauptgebäudes und des Oberstufengebäudes müssen unbedingt frei bleiben. Nachbarn und Passanten sollen nicht behindert oder gestört werde.

3.3 Fahrräder, Tretroller, Mofas und ähnliche Fahrgeräte können auf dem Schulgelände an geeigneter Stelle abgestellt und angeschlossen werden, aber nicht direkt an Zugängen. Fahrgeräte werden grundsätzlich nicht mit in die Schulgebäude genommen. Die Schulleitung stellt einen Raum auf dem Gelände des Haupthauses zum Abschließen von Skateboards und ähnlichen Fahrgeräten zur Verfügung, soweit dies möglich ist. Wer mit dem Auto zum Unterricht kommt, sucht sich zum Parken einen öffentlichen Platz.

3.4 Wir achten auf einen sparsamen Umgang mit Energie, indem wir das Licht ausschalten, sobald es nicht mehr gebraucht wird, und indem wir nur in dem erforderlichen Umfang lüften.

4. Verstöße und Maßnahmen

4.1 Bei Verstößen gegen diese Schul- und Hausordnung setzen wir auf das verständnisvolle Gespräch, den freundlichen Hinweis und die Bereitschaft aller Beteiligten, Fehler – auch die der anderen – zu korrigieren und auszugleichen.

4.2 Wenn jemand gravierend oder wiederholt gegen diese Schul- und Hausordnung verstößt, sollen die zuständigen Gremien und Verantwortlichen zu Rate gezogen werden, um ggf. erforderliche Maßnahmen zu ergreifen.

Schlussbestimmung

Diese Schulordnung wird an die Eltern verteilt und in allen Klassenräumen ausgehängt. Sie gilt im Zusammenhang mit dem Schulvertrag und dem Schulprogramm. Von Zeit zu Zeit - mit oder ohne gegebenen Anlass, aber mindestens einmal im Jahr - sollen ihre Grundsätze und Regeln im Gespräch konkretisiert und entwickelt werden.

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